Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z.B. Kochen, Wohnungsreinigung und Kleiderpflege. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf.
Wenn sich erziehende Väter oder Mütter nicht um die Kinder kümmern können, weil sie zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus müssen, zu Hause durch häusliche Krankenpflege versorgt werden oder für sie eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme von der Krankenkasse bewilligt ist, besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe.
Voraussetzungen:
Im Haushalt lebt ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem darf in der Familie niemand leben, der den erkrankten erziehenden Elternteil vertreten kann.